Trauer sucht Rat - Wir sind für Sie da.

+49 (0) 7681 / 5599

Unser Wirken gehört­ den Menschen.

Trauer sucht Rat Hilfe im Trauerfall

Am Ende wissen, was wichtig ist.

Bildbeschreibung

Unsere Leistungen

Wir sind für Sie da, deshalb beginnt unsere Leistung beim Zuhören...

Lesen Sie weiter...

Bildbeschreibung

Hilfe im Trauerfall

An was muss ich bei einem Trauerfall denken...

Lesen Sie weiter...

Bildbeschreibung

Warum Vorsorge

Früher an später denken. Vorsorge – eine Sorge weniger...

Lesen Sie weiter...

Warum eine Bestattungsvorsorge?

  • Weil Sie selbst bestimmen wollen, wie Ihre Bestattung erfolgen soll.
  • Weil Sie vielleicht keine Angehörigen haben oder diese weit entfernt wohnen.
  • Weil Sie Ihre Angehörigen entlasten wollen.
  • Weil zu Lebzeiten über das Thema Sterben und Bestattung zu wenig gesprochen wird und deshalb die Hinterbliebenen oft nicht einschätzen können, was der Wunsch des oder der Verstorbenen gewesen wäre.

Jeder kann seine spätere Bestattung durch einen Bestattungsvorsorgevertrag im Voraus regeln. Dadurch ist die Gewissheit gegeben, dass alle Entscheidungen und Wünsche im Sinne des Vorsorgenden geregelt werden. Für Hinterbliebene bedeutet es, spätere Unklarheiten und schwierige Entscheidungen zu vermeiden. Nur der Vorsorgende selbst hat jederzeit die Möglichkeit, Änderungen an seinem Vertrag vorzunehmen.

Vorsorge bedeutet:

  • zu Lebzeiten selbst bestimmen
  • eigene Wünsche umsetzen
  • Verantwortung selbst übernehmen
  • Entlastung der Angehörigen
  • Notwendiges abklären und regeln
  • kein Einfluss Dritter und
  • finanzielle Absicherung.

Welche Fragen können in einem Bestattungsvorsorgevertrag geregelt werden?

  • Welche Art der Bestattung/Beisetzung ist für mich die Richtige?
  • Auf welchem Friedhof möchte ich beigesetzt werden?
  • Welche Grabart kommt für mich in Frage? Gibt es diese auf dem ausgesuchten Friedhof? Ist eventuell schon eine Grabstelle (der Familie) vorhanden?
  • Welcher Grabstein kommt für mich in Frage?
  • Wer soll die Trauerfeier leiten, ein Geistlicher oder ein freier Prediger? Wo soll die Trauerfeier stattfinden?
  • Welche Musik soll während der Trauerfeier gespielt werden?
  • Welcher Sarg bzw. welche Urne passt zu mir?
  • Welcher Blumenschmuck gefällt mir?
  • Wie könnten das Layout und der Inhalt der Zeitungsanzeige bzw. Trauerkarten aussehen?
  • Welche besonderen individuellen Wünsche sollen berücksichtigt werden?

Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend. Sie soll einen kleinen Einblick geben, welche Möglichkeiten ein Bestattungsvorsorgevertrag bieten kann. Die Entscheidung über den Inhalt des Bestattungsvorsorgevertrags ist eine alleinige und individuelle Entscheidung des Vorsorgenden. Wer seinen Angehörigen die Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Bestattung abnehmen möchte, für den empfiehlt sich eine rechtzeitige Vorsorge.

In einem vertraulichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne alle Möglichkeiten Ihrer individuellen Bestattungsvorsorge, in der Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen verwirklicht werden.

Sterbegeldversicherung

Kuratorium Deutsche BestattungskulturIn Zusammenarbeit mit der Nürnberger Versicherung und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. können wir Ihnen im Rahmen eines Gruppenvertrages günstige Konditionen anbieten. Es sind Einmalbeitrage, jährliche oder monatliche Raten (auch unter 10,- €) möglich. Dadurch kann Ihre persönliche Vorsorge individuell an Ihre finanzielle Situation angepasst werden. Die Höhe der jeweiligen Beiträge ist von der Versicherungssumme und ihrem Eintrittsalter abhängig. Eine Aufnahme ist bis zum 80. Lebensjahr möglich.

Die Vorteile sind im Überblick:

  • keine Gesundheitsprüfung
  • Monats-, Jahres- oder Einmalbeitragszahlung möglich
  • günstige Beiträge durch Gruppenversicherungsvertrag
  • dreijährige Ausschlussfrist bei Suizid
  • sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod
  • verstirbt der Versicherte innerhalb der ersten 18 Monate, gilt folgende Staffelung:
    • 1-6 Monat: Rückzahlung der eingezahlten Beiträge
    • 7-12 Monat: 25 % der Versicherungssumme
    • 13-15 Monat: 50 % der Versicherungssumme
    • 16-18 Monat: 75 % der Versicherungssumme
  • nach 18 Monaten gilt der volle Versicherungsschutz, d.h. Versicherungssumme zzgl. anteiliger Überschussbeteiligung
  • bei Zahlung des Einmalbetrages wird innerhalb der ersten 6 Monate der eingezahlte Betrag zurückerstattet, nach 6 Monaten wird die volle Versicherungssumme fällig
  • Versicherungssumme ist variabel von 2.000,- € bis 12.500 € möglich
  • fakultative Dynamik in Höhe von 3% oder 5% als Inflationsausgleich (die Versicherungssumme erhöht sich dann bis max. 15.000,00 €)
  • begrenzte Beitragszahlungsdauer von 25 Jahren bzw. bis höchstens zum 85. Lebensjahr
  • Ehepartner oder Lebenspartner können eine „Verbundene Lebensversicherung“ für Ihre Bestattungsvorsorge abschließen. Es wird für den Todesfall der ersten versicherten Person ein vorher festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig. Für den verbliebenen Partner wird die Versicherung beitragsfrei gestellt.

Durch den Abschluss dieser Sterbegeldversicherung werden Sie gleichzeitig - ohne weitere Kosten - Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. und können von zusätzlichen Leistungen profitieren:

  • Aushändigung einer Vorsorgekarte, damit im Todesfall der zuständige Bestatter bzw. das Kuratorium informiert werden
  • weltweite Auslandsrückholgarantie bis zu max. 5.200 € im europäischen Ausland und bis zu 10.300 € im außereuropäischen Ausland
  • Schlichtungsstelle
  • Kostenfreie juristische Erstberatung für die Rechtsgebiete Sozialrecht und Sterbefall, Bestattungsrecht, Erbrecht und Testamentsvollstreckung (15 Minuten)

Download Musterantrag

Treuhandeinlage

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AGDer Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur haben die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingerichtet. Wer für seine eigene Bestattung finanzielle Mittel zur Absicherung hinterlegen möchte, hat hier die richtige Lösung gefunden. Mehr als 115.000 Vorsorgende vertrauen dieser Einrichtung, die dem strengen deutschen Aktienrecht unterliegt.

Wenn Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, um ihre individuellen Wünsche festzulegen, können Sie gleichzeitig mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG über die vorraussichtlichen Kosten Ihrer späteren Bestattung einen Treuhandvertrag abschließen. Das von Ihnen eingezahlte Kapital wird nach Vertragsabschluss mündelsicher, d.h. vor dem Zugriff Dritter geschützt und verzinslich angelegt. Verwaltungskosten belasten die Ihnen zugesagte Verzinsung der Treuhandeinlage nicht. Das Treuhandvermögen obliegt der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Einmal jährlich erhalten Sie von uns Ihren persönlichen Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient. Im Leistungsfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der angefallenen Zinsen zur Durchführung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt.

Durch den Abschluss dieser Treuhandeinlage werden Sie gleichzeitig - ohne weitere Kosten - Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. und können von zusätzlichen Leistungen profitieren:

  • Aushändigung einer Vorsorgekarte, damit im Todesfall der zuständige Bestatter bzw. das Kuratorium informiert wird
  • weltweite Auslandsrückholgarantie bis zu max. 5.200 € innerhalb der EU und bis zu 10.300 € in Ländern außerhalb der EU
  • Schlichtungsstelle
  • kostenfreie juristische Erstberatung für die Rechtsgebiete Sozialrecht und Sterbefall, Bestattungsrecht, Erbrecht und Testamentsvollstreckung (15 Minuten).

Download Musterantrag

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Die Bestattungsverfügung ist eine Erklärung eines lebenden Menschen, wie mit ihm nach seinem Tod verfahren werden soll. Es handelt sich um eine Willenserklärung. Sie sollte unter Zuhilfenahme eines Bestatters oder Notars erstellt werden. Sie unterliegt keinen besonderen Formschriften. Entscheidend ist, dass sie zweifelsfrei dem Willen des Verfügenden entspricht und ohne äußeren Druck entstanden ist.

Die Wünsche des betroffenen Menschen, seine Bestattung selbst zu regeln, haben gegenüber den Pflichten und Rechten der Angehörigen Vorrang und sollten eingehalten werden. Die Finanzierung zur Vorsorge kann in Form einer Einmalzahlung oder in monatlichen Beiträgen auf ein Treuhandkonto geleistet werden oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne ansprechen oder fordern Sie unsere Broschüre an.

Aktuelles

Bestandenen Prüfung zur Geprüfte Bestatterin

09. November 2022

Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin, Gabriele Pontiggia, zur bestandenen Prüfung „Geprüfte Bestatterin“ - Sie hat die...

Die Bestatterin- Beruf oder Berufung?

09. Februar 2021

Ein Interview mit Frau Simone Prusnat-Fackler. Zuerst war sie als Mitarbeiterin im internationalen Vertrieb eines...

©2024 - Dieter Prusnat GmbH & Co. KG - Bestattungsunternehmen

×
Datenschutz-Richtlinien

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit der Eingabe von Daten (E-Mailadresse, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt diese freiwillig. Das Bestattungsunternehmen Dieter Prusnat OHG erklärt ausdrücklich, dass diese Daten nur zu Ihrer individuellen Betreuung, der Übersendung von Produktinformationen oder der Unterbreitung von Serviceangeboten gespeichert und verarbeitet werden. Das Bestattungsunternehmen Dieter Prusnat OHG sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.